1. Allgemeines
Diese AGB gelten für den Lehrbetrieb und die Personen, welche die Vereinbarung zur Projektteilnahme «zackstark» unterzeichnen.
Alle am Projekt interessierten Lehrbetriebe können, unabhängig ob eine Vereinbarung unterzeichnet ist, alle Dienstleistungen, welche über die Webseite angeboten werden, kostenlos in Anspruch nehmen.
Auf Wunsch können die teilnehmenden Lehrbetriebe d.h. Betriebe, welche bereits einmal eine Vereinbarung abgeschlossen haben, ihren Firmennamen auf der Webseite publizieren und ihre eigene Webseite verlinken lassen.
Lehrbetriebe können sich selbständig über die Webseite registrieren oder sich von der ZFPS registrieren lassen.
2. Verpflichtungen der Vertragsunterzeichnenden
2.1 Berufsbildner resp. Lehrbetriebe
Die teilnehmenden Lehrbetriebe verpflichten sich, die Belohnung der Projektteilnehmenden Lernenden vom 1. – 4. Ausbildungsjahr zu übernehmen. Ziel der Belohnung ist die Motivation zu erhöhen und einen Anreiz zur Teilnahme zu geben. Alle erfolgreichen Projektteilnehmenden erhalten eine Belohnung.
Die Belohnungsart, sowie das Belohnungssystem können vom Ausbildungsbetrieb bestimmt werden.
Belohnungsarten*:
- reiner Geldbetrag – Grundwert mind. CHF 100.- pro Lehrjahr
- Gutschein(e) - Grundwert mind. CHF 100.- pro Lehrjahr
- zusätzliche Ferientage / Jokertage – zusätzlich 2 Tage pro Lehrjahr
- andersartig ausfallen –Grundwert mind. CHF 100.- pro Lehrjahr erfüllen
*Bei der Belohnungsart können mehrere Arten kombiniert werden.
Belohnungssystem:
- jährliche Zahlung – empfohlene Variante
- die Hälfte vom Betrag jährlich – am Ende der Lehrzeit der restliche Betrag
- andere Variante, in Absprache mit der ZFPS
Die Abrechnung ist Sache des Lehrbetriebs.
2.2 Lernende
Alle Lernenden, welche die Vereinbarung unterzeichnen, verpflichten sich über den vereinbarten Zeitraum während der Arbeits- und der Freizeit, rauchfrei zu bleiben. Falls sie diese Vereinbarung brechen, sind sie verpflichtet, ihren Berufsbildner / ihre Berufsbildnerin zu informieren.
2.3 ZFPS
Die ZFPS verpflichtet sich, die am Projekt teilnehmenden Lehrbetriebe fachlich zu unterstützen. Das heisst, alle auf der Webseite aufgeführten Dienstleistungen können von den teilnehmen Lehrbetrieben kostenlos eingefordert werden.
3. Werbung
Die ZFPS verpflichtet sich, die Regelungen des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzverordnung zu beachten.
Die Projektteilnehmenden überlassen der ZFPS alle für die vertragsgemässen Dienstleistungen erforderli-chen Angaben und gewährleisten, dass alle von ihnen angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Die Lehrbetriebe teilen allfällige Adressänderungen und sonstige notwendige Informationen unverzüglich mit.
Die von den Lehrbetrieben übermittelten Daten werden im Prinzip nur im Rahmen bzw. zu Zwecken der Ver-tragserfüllung und im Interesse der Projektdurchführung verwendet.
Die Daten der Lehrbetriebe dürfen anderen Lehrbetrieben bekannt gegeben werden. Beim Ausscheiden eines Lehrbetriebs aus dem Projekt werden auf dessen Wunsch seine sämtliche Daten auf der Webseite gelöscht.
4. Änderung der AGB
Die ZFPS kann in Absprache mit der Lungenliga Aargau (überregionale Projektleitung) diese AGB unter Nen-nung von gewichtigen Gründen anpassen.
Die geänderten Bedingungen werden den teilnehmenden Lehrbetrieben per E-Mail spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten zugesendet.